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Wer ein Unternehmen ins Leben ruft, steht zunächst vor der Entscheidung, welche Rechtsform am besten geeignet ist. Viele Gründer entscheiden sich für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ihr Vorteil: Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet ausschließlich das Gesellschaftsvermögen – das private Vermögen der Gesellschafter bleibt geschützt. Voraussetzung für die Gründung ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag. Der Notar unterstützt dabei nicht nur bei der konkreten Ausgestaltung und klärt über rechtliche Folgen auf, sondern übernimmt auch die Anmeldung der GmbH im Handelsregister.
Wer sein Unternehmen übertragen möchte, sollte sich wegen der zahlreichen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen unbedingt fachkundig beraten lassen. Bei der Veräußerung von Anteilen an einer GmbH ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar sorgt dafür, dass die Interessen der Parteien ausgewogen berücksichtigt werden, überwacht ggf. die Kaufpreiszahlung und übernimmt die erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister. Zusätzlich kann er die Abstimmung mit dem Steuerberater koordinieren.
Es gibt viele Gründe, ein Unternehmen neu zu ordnen. So können etwa zwei Gesellschaften zu einer verschmolzen werden, damit Rechte und Pflichten künftig in einer Hand liegen. Auch ein Wechsel der Rechtsform kann notwendig sein, beispielsweise um bestimmte Risiken zu minimieren. Bei solchen Umwandlungsmaßnahmen berät der Notar, beurkundet die Vorgänge und veranlasst die Eintragungen im Handelsregister. Steuerliche Fragen stimmt er auf Wunsch direkt mit dem Steuerberater ab.
Soll ein Unternehmen beendet werden, ist ein sogenanntes Liquidationsverfahren erforderlich. Dabei wird das vorhandene Vermögen des Unternehmens verkauft und in Geld umgewandelt. Aus diesen Mitteln müssen zunächst alle Gläubigerforderungen erfüllt werden. Erst wenn sämtliche Verbindlichkeiten beglichen sind, kann der Inhaber das verbleibende Vermögen für sich beanspruchen. Der Notar unterstützt bei der rechtlichen Gestaltung, klärt über die Folgen auf und bereitet die notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister vor.


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Notar Dr. Jannik Weitbrecht
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