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Mit der Eheschließung gehen Partner gegenseitige rechtliche Verpflichtungen ein. Im Falle einer Scheidung sieht das Gesetz u. a. Zugewinnausgleich, Aufteilung von Rentenanwartschaften und gegebenenfalls Unterhaltszahlungen vor. Diese Regelungen passen jedoch nicht immer zu den individuellen Lebenssituationen. Ein Notar kann Ehegatten daher zu den rechtlichen Folgen beraten und einen maßgeschneiderten Ehevertrag gestalten – etwa durch Anpassungen, Einschränkungen oder Erweiterungen zugunsten bestimmter Partner. So lassen sich Konflikte und kostenintensive Auseinandersetzungen im Ernstfall vermeiden.
Bei einer Trennung entstehen viele rechtliche Fragen – vom Zugewinnausgleich über die Aufteilung der Rentenanwartschaften bis hin zu Unterhaltsansprüchen. Vor allem wenn Kinder betroffen sind oder gemeinsames Eigentum wie Immobilien geregelt werden muss, ist eine klare Vereinbarung entscheidend. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehegatten von gesetzlichen Vorgaben abweichen und individuelle Lösungen finden. Der Notar berät, beurkundet die Vereinbarungen und sorgt für Rechtssicherheit.
Wer eine andere Person adoptieren möchte, muss beim Familiengericht bestimmte Erklärungen einreichen, die notariell beurkundet sein müssen. Der Notar informiert die Beteiligten über die rechtlichen Folgen einer Adoption, nimmt die Erklärungen entgegen und leitet sie an das zuständige Gericht weiter. So ist sichergestellt, dass das Verfahren rechtlich korrekt und vollständig abläuft.


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Notar Dr. Jannik Weitbrecht
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