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Wer seine Erbfolge nicht selbst regelt, hinterlässt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann erben die nächsten Verwandten das gesamte Vermögen – unabhängig vom persönlichen Verhältnis. Bei verheirateten Paaren ohne Kinder erhalten auch entfernte Verwandte einen Anteil, bei unverheirateten Paaren geht der überlebende Partner sogar ganz leer aus. Besonders in Patchwork-Familien führt dies häufig zu Streit. Auch handschriftliche Testamente bergen Risiken, da sie oft unklare oder fehlerhafte Formulierungen enthalten.
Ein notarielles Testament schafft hier Sicherheit. Es berücksichtigt individuelle Wünsche und verhindert rechtliche Unsicherheiten. Gerade bei Immobilien ist es vorteilhaft: Während das Grundbuchamt ohne notarielles Testament einen Erbschein verlangt, ersetzt ein notarielles Testament diesen Nachweis. Dadurch sparen Erben Zeit, Kosten und zusätzliche Formalitäten.
Mit dem Erbe gehen nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden des Verstorbenen auf die Erben über. Wer nicht erben möchte, muss innerhalb von sechs Wochen die Ausschlagung beim Nachlassgericht erklären. Diese Erklärung muss entweder dort persönlich abgegeben oder zuvor durch einen Notar beglaubigt werden. Es ist daher wichtig, frühzeitig nach Eintritt des Erbfalls einen Termin zu vereinbaren, um die Frist nicht zu versäumen.
Das Erbrecht kann grundsätzlich durch ein handschriftliches Testament oder durch Urkunden vom Standesamt nachgewiesen werden. Soll jedoch eine Immobilie auf die Erben umgeschrieben oder verkauft werden, fordert das Grundbuchamt zwingend einen Erbschein. Dieser wird vom Nachlassgericht ausgestellt und bestätigt die Erbfolge offiziell. Erben können den Antrag entweder direkt beim Gericht oder über einen Notar stellen, der den gesamten Prozess rechtssicher begleitet.
Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Über Nachlassgegenstände können die Miterben nur gemeinsam verfügen. Soll einer alleiniger Eigentümer werden, muss eine einvernehmliche Auseinandersetzung erfolgen. Besonders bei Immobilien oder Unternehmensanteilen ist hierfür die notarielle Beurkundung erforderlich. Der Notar berät die Erben, entwickelt faire Lösungen und sorgt für eine rechtssichere Abwicklung, etwa wenn ein Miterbe andere auszahlt und Alleineigentümer wird.


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Notar Dr. Jannik Weitbrecht
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